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Mietbedingungen – AGB
1. Gegenstand der Vermietung
1.1. Mietgegenstände sind die u.a. bei Instagram und Homepage in den
Mietangeboten angegebenen Dekorationsartikel.
1.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin.
1.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter/ der Mieterin nur für den vereinbarten Zweck
(d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Dauer
der Mietdauer zur Verfügung gestellt.
1.4. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten
Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde vor Mietbeginn
vertraglich festgelegt.
2. Mietdauer
2.1. Die Mietdauer beträgt vier Tage, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes
vereinbart. Eine frühere Rückgabe ist nach Absprache möglich, reduziert allerdings nicht die
Mietkosten.
2.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter/ die
Mieterin und endet mit Rückgabe an die Vermieterin, soweit nicht ausdrücklich ein anderer
Beendigungszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Eine Verlängerung der Mietdauer ist bei Vertragsabschluss oder vor Mietbeginn gegen
eine Pauschale von 20€ pro Tag möglich. Davon abweichend ist keine Verlängerung der
Mietdauer bei bereits begonnener Vermietung mehr möglich.
2.4. Wenn der/ die Mieter/in das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben
kann, muss er den vollen Mietpreis je angefangener Tage zusätzlich zahlen. Zudem
können Schadensersatzansprüche des/ der Folgemieters/in aufkommen.
3. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
3.1. Die Angebote der Vermieterin sind bis zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung durch
den Mieter/ die Mieterin unverbindlich. Der/ die Mieter/in ist im Falle des Vertragsschlusses
berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen, um maximal 10% zu reduzieren, sofern die
gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung
schriftlich angezeigt wird.
3.2. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für
eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/ oder unbenutzt
zurückgegeben werden.
3.3. Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des
Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort. Dieser Bring- und Abholservice ist bei
Verfügbarkeit für 0,80€ je gefahrener Kilometer je einfacher Strecke vertraglich buchbar.
3.4. Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten.
3.5. Die angegebenen Mietpreise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.
4. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht
4.1. Die Ware wird wie gesehen oder auf Bilder vermietet.
4.2. Der Mieter/ die Mieterin hat die Ware bei Übergabe/Selbstabholung in Anwesenheit der
Vermieterin auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Im Fall des Verzichts auf Überprüfung
ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen
sind umgehend schriftlich festzuhalten.
4.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung
oder Nachbesserung.
4.4. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin werden nur anerkannt, wenn der
Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht
beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende
Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
4.5. Der Auftrag muss vom Mieter/ der Mieterin schriftlich storniert werden. Bei Stornierung
nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an: 25% des Auftragswertes bis
4 Monate vor Mietbeginn, 50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn, 75% des
Auftragswertes bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn, 100% des Auftragswertes bei
weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn. Eine Stornierung einzelner Dekorationsartikel ist nicht
möglich.
4.6 Muss die Veranstaltung durch CORONA abgesagt werden sind die gemieteten Artikel
kostenfrei stornierbar. Ausgenommen sind personalisierte Artikel, welche 4 Wochen vor
Veranstaltungstermin angefertigt werden.
5. Preise/ Zahlungsbedingungen
5.1. Die angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und am Ende
hinzugefügt. Gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Liefer-, Abhol,- Auf- und Abbaukosten bzw. Versandkosten, werden gesondert
angegeben und sind vom Mieter/ der Mieterin zu tragen.
5.2. Die Anzahlung beträgt 50% des Gesamtpreises bei Vertragsunterzeichnung. Die
Restzahlung von 50% ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn inkl. vereinbarter Kaution zu
begleichen. Wenn anders vereinbart Gesamtbetrag + Kaution auch bar bei Abholung
möglich.
5.3. Die Mietsicherheit/ Kaution ist bei Selbstabholungen zum Zeitpunkt der Abholung in bar
bzw. bei Versandartikeln einen Monat vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt fällig. Selbiges
gilt für die Liefer- und Versandkosten.
5.4. Zahlart via Bankverbindung
Jana Wittfeld
Deutsche Bank
IBAN DE83 3207 0024 0104 2647 06
BIC DEUTDEDB320
oder wenn vereinbart bar.
5.5. Entstehende Mehrkosten bei Mietausfall wird in Rechnung gestellt.
5.6. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach
Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder
Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der
Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Sollte die
Mietsicherheit nicht ausreichen, so sind die Mehrkosten sofort bzw. bei Überweisung binnen
14 Tagen zusätzlich zu zahlen.
5.7. Die Vermieterin ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne
Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
5.8. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist die Vermieterin
berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn
dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus
dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.
6. Lieferung/ Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten
7.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab der im
Mietvertrag genannten Adresse zu den genannten Preisen.
6.2. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars.
6.3. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt
diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die
Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch die Vermieterin.
6.4. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung
der Vermieterin.
6.5. Die Vermieterin kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar
gemacht werden.
6.6. Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die
Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit
der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des
Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht
anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
6.7. Der Mieter/ die Mieterin oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der
Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der
Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht zustellbar,
wodurch 100% der Mietkosten zu zahlen sind.
6.8. Die Vermieterin ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder
höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern sie
nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
6.9. Alle Maßangaben sind Circa Maße, sowie alle Produktfotos Beispielbilder. Der Vermieter
behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter/ die
Mieterin zumutbar ist.
6.10. Der Mieter/ die Mieterin trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die
Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der
Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere
Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter/ die Mieterin
ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den
Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
6.11. Wird die Anlieferung von der Vermieterin übernommen, so hat diese bei Störungen
aufgrund höherer Gewalt, die ihr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für
den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
6.12. Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrübergang
bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
7. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen
7.1 Der/ die Mieter/in hat die Mietgegenstände während der Mietzeit, ordnungsgemäß und
pfleglich zu behandeln.
7.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht
ausgesetzt sein.
7.3. Der/ die Mieter/in verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass
die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder jegliche
Beschädigung der Mietgegenstände, sind der Vermieterin umgehend mitzuteilen.
7.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter/ die Mieterin dafür Sorge zu tragen die
Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum
vorgeschrieben.
7.5. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen, sind die
Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat
sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich
qualifiziertes Personal erfolgt.
7.6. Die Befestigung von Werbematerial darf ausschließlich durch leicht entfernbare
Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen
und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
7.7. Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten
Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat
nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte
Artikel trotzdem vom Mieter/ von der Mieterin verwendet, wird die Miete des Artikels um
maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde
und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
7.8. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer
neuwertig ist. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt
beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
7.9. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Spätere
Beanstandungen werden nicht anerkannt.
8. Rückgabe
8.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in selbem Zustand und der selber
Anzahl bzw. Umfang, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird
der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter/ der Mieterin nicht eingehalten, steht dem
Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
8.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des
Mietverhältnisses und befreit den/ die Mieter/in nicht von seinen Sicherungspflichten.
8.3. Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige
Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch die Vermieterin ist bei der
Rückgabe nicht möglich, ist die Vermieterin berechtigt die vollständige Zählung und
Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Sie garantiert, dass im
Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den
Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zahlung und Schadensfeststellung wird
die Vermieterin die/den Mieter/in unverzüglich informieren.
8.4. Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den
Vermieter zurück zu geben soweit die Reinigung nicht mit im Preis inkludiert ist. Werden
diese verschmutzt zurückgegeben, muss der/ die Mieter/in für die entsprechenden
Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung wird eine Pauschale von 45,00€ berechnet.
8.5. Textilien müssen nach deren Benutzung der Vermieterin in einem fleckenfreien,
gebügelten und einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, wenn die Reinigung nicht
mit im Preis inkludiert ist. Ansonsten wird eine Reinigungsgebühr von 8€ pro Artikel
berechnet. Lässt der/ die Mieter/in die Textilien vor
Rückgabe reinigen, so dürfen diese ausschließlich durch eine Wäscherei/ Reinigung
gesäubert werden. Die Vermieterin behält sich das Recht auf einen Nachweis der
ordnungsgemäßen Reinigung vor. Sollten die Textilien bei Rückgabe durch die Reinigung
Farbverluste aufweisen, so greift Nr. 9.7.
8.6. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Jana
Wittfeld berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. In Fällen extremer
Verschmutzung von Textilien, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit von jeglichen anderen
Leihartikel behält sich die Vermieterin folglich das
Recht vor, die zusätzlichen Kosten bis zu einem fünffachen Preis des Entleihwerts dem
Mieter/ der Mieterin in Rechnung zu stellen.
8.7. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich nachfolgenden Sätzen: Mietpreis mal
fünf. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 25,00€
je angefangener Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten
Materialkosten (Einkaufspreis).
9. Haftung des Mieters/ der Mieterin
9.1. Der Mieter/ die Mieterin haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände
bis zur vollständigen Rückgabe an die Vermieter/in. Er/ sie hat die Vermieterin unverzüglich,
über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn
der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem
Gegenstand geltend machen.
9.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der/
die Mieter/in.
9.3. Auf Verlangen der Vermieterin hat der/ die Mieter/in Schadensersatzansprüche gegen
Dritte an diesen abzutreten.
9.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen, hat der/die Mieter/in die
Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten
9.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der/ die
Mieter/in mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
9.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter/ die Mieterin das Wetterrisiko.
9.7. Der Mieter/ die Mieterin ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der
Vermieterin Veränderungen an den ihm/ ihr überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen.
Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter/ der Mieterin nicht entfernt
werden.
9.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter/ die
Mieterin über, sobald diese/r die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Die Vermieterin rät
daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf-
und Abbaus zu versichern.
10. Haftung Vermieterin
10.1. Die Vermieterin ist von der Haftung und einem Schadensersatz für direkte oder
indirekte Schäden bzw. Mietausfall, die im Zusammenhang mit der Benutzung des
Mietgegenstands durch den Mieter/ die Mieterin, vorherige Mieter, durch von der
Vermieterin oder Mieter/in beauftragte Dritte, durch Fehler und/ oder Mängel jedweder Art
am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit.
Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin
verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung der Vermieterin auf einen Betrag gleich dem
vereinbarten Mietpreis beschränkt.
10.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/ oder Schäden auf Grund entgangenen
Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
10.3. Die Vermieterin haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
10.4. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des
Betriebes ein Mangel, den die Vermieterin zu vertreten hat, behält sich die Vermieterin das
Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden
und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete
maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.
11. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen
11.1. Der Mieter/ die Mieterin kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des
Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in
Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
11.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs,
welcher zu richten ist, an: Jana Wittfeld info@flowersbyjana.de
11.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter/ die Mieterin mit der Absendung
seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
11.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen
12. Schlussbestimmung
12.1. Erfüllungsort ist Duisburg.
12.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag
ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Duisburg, sofern der Mieter/ die Mieterin
Kaufmann ist.
12.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
12.4 Die Vermieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

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